Was Sie vor Ihrer Anmeldung wissen sollten:

Was Sie vor Ihrer Anmeldung wissen sollten:
Art der Veranstaltung: Es handelt sich um einen Sicherheitslehrgang auf dem speziell präparierten Übungsgelände des Red Bull Rings .Dieses Gelände wurde ausschließlich aus Sicherheitsgründen ausgewählt. Die Veranstaltung dient der Verbesserung von Fahrkönnen und -technik, nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Es wird keine Zeitmessung vorgenommen. Die StVO hat Gültigkeit.

Nennung zur Teilnahme:
Die Anmeldung kann nur auf umseitigemNennformular erfolgen.Hinweis: Die Anmeldung kann nur dann bearbeitet werden, wenn die ausgefüllte Teilnahmeerklärung der Projekt Spielberg GmbH & Co.KG dem Anmeldeformular beigelegt ist. Unvollständige Formulare können nicht bearbeitet werden. Die Nennungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass schon innerhalb kurzer Zeit die Plätze belegt sein können. Deshalb bitten wir Sie um rechtzeitige Anmeldung. Diese kann nur mit der Teilnahmegebühr (Scheck oder Kopie des Überweisungsträgers)zusammen erfolgen. Telefonische Voranmeldungen können nichtberücksichtigt werden. Es gilt das Datum des Posteingangs.Maximale Teilnehmerzahl: 21 Fahrzeuge.

Im Nenngeld enthalten:
Kosten für Rennstrecke, Sicherheitsstaffel, Erfrischungen in der Hospitality-Box, Mittags-Buffet inklusive Getränke im "Bullen-Grill" über der Boxengasse.

Veranstaltungsbeginn:
Samstag, 05.09.2020, ab 8.00 Uhr Startunterlagen-Ausgabe, um 08.45 Uhr Treffen der Gruppen am Eingang des Driving Centers.Wirempfehlen die Anreise am Freitag.

Sicherheitsvorkehrungen:
Den Anweisungen der Instrukteure ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes ist für alle Fahrzeuginsassen zwingend vorgeschrieben. Begleitpersonen können auf eigene Gefahr beifahren. Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von einer weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Nenngebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

Teilnahmebedingungen:
An diesem Sicherheitslehrgang können teilnehmen:1. Alle Führerscheinbesitzer mit eigenem oder fremdem PKW, sofernder Eigentümer des Fahrzeugs seine Zustimmung für die Teilnahmegegeben hat.2. Fahrzeuge, die mindestens durch die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversichert sind und die der deutschen StVZO entsprechen sowie eine Geräuschemission von 105 db nicht überschreiten. Bei nicht zulassungsfähigen Rennfahrzeugen muss eine Teilnehmerhaftpflichtversicherung unaufgefordert vorgelegt werden (siehe auch "Versicherung"). Bei Ausschluss eines Fahrzeugs, welches diese Bedingungennicht erfüllt, kann das Nenngeld nicht zurückerstattet werden.

Versicherung:
Die Kfz-Versicherung des Teilnehmers, insbesondere Haftpflicht und ggf. Kasko-und Insassenunfallversicherung bleiben normalerweise voll gültig, da es sich nicht um eine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handelt. Wir empfehlen dennoch, vor Ihrer Anmeldung mit dem Versicherer Rücksprache zu haltenund Deckung zusichern zu lassen. Porsche Shield On Track: Sollte Ihre Versicherung keine Deckung erteilen, können Sie über folgendem Link https://shield.porsche.de/ontrack.html Ihren Porsche gegen unplanmäßige Kosten, die durch Unfälle auf einer Rennstrecke entstehenkönnen, kostengünstig versichern (ab Schadenfreiheitsklasse 4).

Gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken sind die Teilnehmer nicht durch den Veranstalter versichert. Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen müssen wir auf eine Teilnehmerhaftpflichtversicherung bestehen. Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:http://www.sportvers.de/rennstreckenhaftpflicht/informationen.html

Haftungsausschlusserklärung:
Zu Gunsten des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen (imFolgenden die Begünstigten) erklärt der Unterzeichner anlässlich derDurchführung dieses Sicherheitstrainings:
1. Der Unterzeichner (Teilnehmer) nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt alleine die zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder den von ihm benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.
2. Der Unterzeichner erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die Begünstigten gegenüber ihm keinerlei Haftung für Personen-, Sach-und Vermögensschäden übernehmen, es sei denn, diese beruhenauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Begünstigten.
3. Der Unterzeichner verzichtet hiermit für sich,seine Rechtsnachfolger und Unterhaltsberechtigte auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses gegen die Begünstigten, es sei denn, dieses Schadensereignis wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Begünstigten verursacht.
4. Der Unterzeichner stellt mit dieser Erklärung die Begünstigten in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von dem Unterzeichner verursachten Unfalls oder sonstigen Schadensereignissen die Begünstigten in Mithaftung nehmen.
5. Durch meine Teilnahme an der Veranstaltung erkläre ich mich damit einverstanden, dass Aufzeichnungen und Bilder von mir ohne Anspruch auf Vergütung ausgestrahlt, verbreitet, insbesondere in Medien genutzt und auch auf individuellen Abruf unabhängig von der Art des Empfängergerätes öffentlich zugänglich und wahrnehmbar gemacht werden können. Mitumfasst sind auch eventuell entgeltliche Nutzungen der Produktion in allen Arten, Formen und Medien.

Stornogebühren:
Bei Stornierung der Teilnahme bis fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird das Nenngeld, abzüglich EUR 200,–Anzahlung, zu 100 % zurückerstattet. Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn müssen 50 % des Nenngeldes, abzüglich EUR 200,–Anzahlung,einbehalten werden. Bei einer späteren Stornierung kann das Nenngeld nicht mehr erstattet werden. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist nur bei Eintritt von höherer Gewalt möglich.

Stornogebühren Hotels aus Kontingent:
Bei Stornierung der Teilnahme und der ggf. damit vebundenen Buchung eines Zimmers aus unserem Kontingent (Auflistung und Zimmerpreise siehe Anmeldung) bis zum 08.08.2020fallen keinerlei Stornokosten an. Bei einer späteren Stornierung obliegt es dem Hotel, Stornokosten zu erheben. Diese werden nach der Veranstaltung weiterberechnet und können –je nach Datum der Stornierung –bis zu 90% des Zimmerpreises über den gebuchten Zeitraum betragen.